THOME Präzision GmbH

Einkausbedingungen der THOME Präzision GmbH


Messmaschinen "Made in Germany" by THOME Präzision


1. Aufträge

Aufträge unseres Hauses sind nur gültig, wenn sie unter einer Bestellnummer erteilt oder schriftlich bestätigt werden.

2. Maßgeblichkeit

Für die von uns erteilten Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind vom Lieferanten vorgenommene Änderungen ungültig, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben und die Annahme der Lieferung vom Auftragnehmer als Anerkenntnis gewertet wird. Durch die Annahme unserer Bestellung erklärt der Auftragnehmer sein Einverständnis mit diesen Bedingungen, auch wenn der Annahmeerklärung abweichende Verkaufs- oder Lieferbedingungen zugrundegelegt werden.

3. Bestätigung

Jede Bestellung ist uns sofort unter Angabe der Lieferzeit zu bestätigen. Sollte eine Bestätigung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Eingang des Auftrages erfolgen, sind wir jederzeit berechtigt, von dem Auftrag zurückzutreten

4. Schutzrecht

Der Auftragnehmer haftet dafür, daß von ihm gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen, soweit sie nicht nach unseren Zeichnungen hergestellt wurden, keine in- oder ausländischen gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Insbesondere wird der Auftragnehmer für alle Schäden aufkommen, die uns wegen der Verletzung eines solchen Rechtes entstehen und in etwaige Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen auf seine Kosten eintreten bzw. Uns dadurch entstandene Kosten übernehmen. In keinem Fall wird der Auftragnehmer gegen uns irgendwelche Ansprüche aus gegebener technischer Information herleiten. Wir sind in der Verwendung dieser Information frei.

5. Schutz geistigen Eigentums

Von uns an den Auftragnehmer übergebene technische Unterlagen und Spezifikationen sind Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln bzw. Nur insoweit zugänglich zu machen, wie zur Erfüllung unseres Auftrages unbedingt erforderlich. Hinzugezogene Dritte sind in gleicher Weise zu verpflichten. Waren, die nach unseren Angaben, Zeichnungen oder Modellen angefertigt sind, dürfen Dritten weder als Muster angeboten noch geliefert werden. Nach Ausführung unserer Aufträge bzw. Beendigung der Geschäftsbeziehungen sind alle von uns überlassenen technischen Unterlagen, sowie Betriebs- und Prüfmittel, unaufgefordert mit der Versicherung zurückzugeben, daß keine Kopien und Abschriften zurückbehalten wurden.

6. Betriebsmittel und Prüfeinrichtungen

Alle zu unseren Lasten erstellten Werkzeuge, Modelle, Prüfmittel, Formen, Matrizen etc., die für die Dauer der Fertigung beim Lieferanten verbleiben, sind unser Eigentum und entsprechend zu kennzeichnen. Die Pflege und Instandhaltung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Diese Betriebsmittel dürfen, sofern nicht von uns anderweitig freigegeben, nur für unsere Aufträge verwandt werden. Verschrottung dürfen nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung durchgeführt werden.

7. Preise und Preisänderungen

Änderungen vereinbarter Preise, auch bei nachträglich eingetretenen Kostenerhöhungen, sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Durch Ausführungsänderungen entstehende Mehr- oder Minderpreise sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

8. Liefertermin

Die in den Bestellungen vorgeschriebenen Liefertermine sind verbindlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns rechtzeitig von allen ihm bekannten Umständen zu unterrichten, die eine Einhaltung de Liefertermine voraussichtlich unmöglich machen. Der Auftragnehmer haftet für alle Folgen einer Verletzung dieser Benachrichtigungspflicht sowie, ausgenommen Fälle höherer Gewalt, für alle Folgen eines Lieferverzugs.

9. Lieferschein

Jeder Sendung sind ausführliche, unseren Bestelltext einschließlich der Bestellnummer sowie Datum wiedergebende Lieferscheine in doppelter Ausführung beizufügen.

10. Transport und Versand

Sofern keine besonderen Vorschriften erfolgen, ist die Ware handelsüblich sorgfältig zu verpacken und auf dem kostengünstigsten Transportweg an die Lieferanschrift zu versenden.

11. Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr, daß von ihm gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen den dem Auftrag zugrunde liegenden Spezifikationen entsprechen. Soweit in unseren Spezifikationen nicht gegenteilig festgelegt, sichert der Auftragnehmer zu, daß die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien einschließlich Unfallverhütungs- und VDE-Vorschriften beachtet werden. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung vereinbarter Prüfungen und das Bestehen von ihm zugesicherter Eigenschaften. Wir sind berechtigt, nicht vorschriftsmäßig gelieferte oder beschädigte oder mangelhafte Waren zur Nacharbeit oder zur Gutschrift oder Gegenbelastung zurückzugeben. Die Zahlung des Kaufpreises stellt keine Anerkennung dar, daß die Ware frei von Mängeln oder vorschriftsmäßig geliefert ist. Beanstandete Waren gehen auf Gefahr des Lieferanten unfrei zurück. Aus Termingründen können Nacharbeit bei uns durchgeführt werden, sobald eine Verständigung über die Kostenübernahme durch den Lieferanten herbeigeführt ist.

12. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, gelten unsere Zahlungsbedingungen, und zwar: 14 Tage 2% Skonto 30 Tage netto

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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