Der Ablauf beim Mieten einer Koordinatenmessmaschine ist
etwa wie folgt:
Die Koordinatenmessmaschine durchläuft bei uns im Haus
einen Endcheck und wird anschließend Transportsicher
Verpackt.
Die Koordinatenmessmaschine wird mit einem
luftgefederten LKW direkt bei Ihnen angeliefert.
Für das Abladen der Messmaschine ist der Kunde
verantwortlich. In der Regel wird mit einem Gabelstapler
abgeladen. Auf Wunsch kann für die
Koordinatenmessmaschinen vom Typ SMART-manuell und
RAPID-CNC auch mit einem Hebebühne abgeladen werden.
Dies muss unbedingt auf der Bestellung vermerkt werden.
Der Kunde bringt die Koordinatenmessmaschine mit einem
Hubwagen oder Gabelstapler an den gewünschten
Einsatzort. Achten Sie bitte darauf, das es sich hier um
eine hochpräzise Messmaschine handelt. Die Präzision
kann nur unter entsprechenden Umgebungsbedingungen
sichergestellt werden. Wählen Sie deshalb bitte einen
geschützten, temperaturstabilen und sauberen
Aufstellort. Am Aufstellort muss ein ausreichend
dimensionierter Pressluftanschluss und elektrische
Stromversorgung zur Verfügung stehen. Fordern Sie bitte
hierzu die speziellen Informationen zu Ihrer
Koordinatenmessmaschine an. Diese können in der Regel
auch von dieser Internetseite herunter geladen werden.
Anschließend wird ein Servicetechniker bei Ihnen die
Koordinatenmessmaschine auspacken, installieren und
justieren.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Schulung am Gerät oder
unsere Ingenieure können Ihre Werkstückmessprogramme
erstellen. Die Schulung oder Programmierung kann bei
Ihnen Vorort oder bei uns im Haus durchgeführt werden
und ist im obigen Preis noch nicht enthalten. Fragen Sie
dies bitte separat an.
Achtung: Die Koordinatenmessmaschinen sind während des
Transportes bis zur Verbringungsstelle durch uns
versichert. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden die
während des Betriebes an der Messmaschine entstehen,
hervorgerufen durch:
Fehlbedienung,
nicht vorschriftsgemäße Versorgung mit Pressluft oder
Elektrizität,
sowie unbefugte Eingriffe jeglicher Art.
Der Auftraggeber haftet auch für Schäden die durch
höhere Gewalt an der Messmaschine wahrend der Mietdauer
entstanden sind. Hierzu zählen Schäden durch Wasser,
Feuer, Sturm, Erdbeben und ähnliches. Der Auftraggeber
hat für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.
Treten Störungen auf die der Auftraggeber nicht
verschuldet hat und die nicht durch höhere Gewalt
verursacht worden sind, so werden diese unverzüglich und
kostenfrei durch den Auftragnehmer behoben.